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Sportausbilderinnen und Sportausbilder der Bundeswehr können sich freuen: Der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) erkennt nun ihre Qualifikationen an – und umgekehrt: Für die Bundeswehr sind die Ausbildungen des DOSB ebenfalls gültig. Das spart der Bundeswehr und auch zivilen Vereinen und ihren Ausbildern und Trainern Zeit und Geld. |
Hierzu unterzeichneten der Amtschef des Streitkräfteamtes, General Thomas Wollny, und die Vizepräsidentin Bildung und Olympische Erziehung des Deutschen Olympischen Sportbundes, Prof. Dr. Gudrun Doll-Tepper, kürzlich die „Rahmenvereinbarung zwischen dem DOSB und der Bundeswehr zur gegenseitigen Anerkennung von Qualifizierungen im Bereich Sport“.

Ein Übereinkommen, das Johannes Zoehren, Sportdezernent im Streitkräfteamt (SKA), als weiteren „Meilenstein in der intensiven und kooperativen Zusammenarbeit zwischen der Bundeswehr und dem DOSB“ sieht.
Das SKA setzte damit im Bereich des Sports eine Weisung des Bundesministeriums der Verteidigung (BMVg) bereits um: Bei allen Ausbildungsgängen der Bundeswehr – nicht nur denen im Sport – ist eine zivile Anerkennung anzustreben!
Im Zuge der Anerkennung beendete das für den Sport in der Bundeswehr zuständige Dezernat im SKA zusammen mit der Sportschule der Bundeswehr zum 1. Januar 2010 eine umfangreiche Überarbeitung der Fachsportleiterausbildung.
So wurde etwa die Ausbildung zum Fachsportleiter von einer Erstausbildung zu einer Fortbildung von Übungsleitern (Bw). Zusätzlich kamen wie beim Übungsleiter (Bw) verpflichtende Weiterbildungen zum Qualifikationserhalt für die Fachsportleiter hinzu.
Weitere Schritte zur gegenseitigen Anerkennung
Der Übungsleiter (Bw) wird wie bisher als „Übungsleiter C sportartübergreifender Breitensport“ anerkannt. Seit diesem Jahr werden nun auch die beiden sportartübergreifenden Fachsportleiter Gesundheitssport und Kondition/Fitness sowie die entsprechenden Weiterbildungen zum Qualifikationserhalt durch den DOSB anerkannt.
Im Gegenzug erkennt die Bundeswehr die im Zuständigkeitsbereich des DOSB erworbenen Lizenzen an, die zur Durchführung der dienstlichen Sportausbildung berechtigen.
Weiterhin ruft der DOSB seine Fachverbände auf, gemeinsam mit dem Sportdezernat im SKA weitere sportartspezifische Fachsportleiter, wie Judo, Ski Alpin, Orientierungslauf und viele andere auf Anerkennung als Trainer-Lizenz zu prüfen.
Die ersten Gespräche werden in Kürze zusammen mit der Sportschule der Bundeswehr und den zuständigen Fachverbänden aufgenommen.
Im Zuge der Anerkennung beendete das für den Sport in der Bundeswehr zuständige Dezernat im SKA zusammen mit der Sportschule der Bundeswehr zum 1. Januar 2010 eine umfangreiche Überarbeitung der Fachsportleiterausbildung.
So wurde etwa die Ausbildung zum Fachsportleiter von einer Erstausbildung zu einer Fortbildung von Übungsleitern (Bw). Zusätzlich kamen wie beim Übungsleiter (Bw) verpflichtende Weiterbildungen zum Qualifikationserhalt für die Fachsportleiter hinzu.
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Weitere Schritte zur gegenseitigen Anerkennung
Der Übungsleiter (Bw) wird wie bisher als „Übungsleiter C sportartübergreifender Breitensport“ anerkannt. Seit diesem Jahr werden nun auch die beiden sportartübergreifenden Fachsportleiter Gesundheitssport und Kondition/Fitness sowie die entsprechenden Weiterbildungen zum Qualifikationserhalt durch den DOSB anerkannt.
Im Gegenzug erkennt die Bundeswehr die im Zuständigkeitsbereich des DOSB erworbenen Lizenzen an, die zur Durchführung der dienstlichen Sportausbildung berechtigen.
Weiterhin ruft der DOSB seine Fachverbände auf, gemeinsam mit dem Sportdezernat im SKA weitere sportartspezifische Fachsportleiter, wie Judo, Ski Alpin, Orientierungslauf und viele andere auf Anerkennung als Trainer-Lizenz zu prüfen.
Die ersten Gespräche werden in Kürze zusammen mit der Sportschule der Bundeswehr und den zuständigen Fachverbänden aufgenommen.
Text und Fotos: Bundeswehr





