ALLES GEBEN, NICHTS NEHMEN – Die Verbotsliste für sauberen Sport

Die sogenannte Verbotsliste der Welt Anti-Doping Agentur (WADA) definiert die weltweit im Sport verbotenen Substanzen und Methoden. Zehn verschiedene Substanzklassen (S0 bis S9), drei Arten von verbotenen Methoden (M1 bis M3) sowie eine Substanzklasse (P1) die nur in bestimmten Sportarten verboten ist, stehen auf der weltweit gültigen Verbotsliste.
Die Verbotsliste ist aufgeteilt in Substanzen und Methoden, die jederzeit verboten sind, Substanzen, die nur im Wettkampf verboten sind und Substanzen, die nur in einigen Sportarten verboten sind. Dabei enthält sie hauptsächlich die chemischen Namen von verbotenen Substanzen.

Weiterführende Erläuterungen zu den einzelnen Substanzen sowie Beispiele finden sich unter folgendem Link.

Substance of Abuse

Ab 2021 ist mit dem überarbeiteten WADC eine neue Substanzklasse hinzugekommen: „Substance of Abuse“ (u.a. Betäubungs- und Rauschmittel, Drogen). Im Rahmen der Überarbeitung der Verbotsliste werden zukünftig Substanzen identifiziert, die häufig in der Gesellschaft missbraucht werden.
Viele dieser Substanzen sind als Wirkstoffe in Medikamenten enthalten und werden zur Behandlung von Krankheiten eingesetzt. Um nicht gegen Anti-Doping-Bestimmungen zu verstoßen, sollten Athletinnen und Athleten vor der Einnahme eines Medikaments die Dopingrelevanz des Präparats prüfen.
Dafür stellt die NADA die Medikamentendatenbank NADAmed bereit:
www.nadamed.de oder in der NADA-App auch offline nutzen.

Welche Substanzen und Methoden auf der Verbotsliste aufgenommen werden, entscheidet ein Gremium der WADA, die sogenannte List Expert Group. Dabei wird nach drei Kriterien beurteilt: ob sie leistungssteigernd wirken, ob sie die Gesundheit schädigen und ob sie dem Geist des Sports widersprechen. Die Verbotsliste wird regelmäßig von dem WADA-Expertengremium aktualisiert und neu hinterfragt.

Die WADA-Verbotsliste wird einmal jährlich überarbeitet, kann in Ausnahmefällen aber auch vor Ablauf eines Jahres geändert werden, so wurde dies u.a. anlässlich der Aufdeckung von möglichem Doping mit Xenon während der Olympischen Winterspiele 2014 in Sotschi vorgenommen.

Athletinnen und Athleten sowie ihr sportliches Umfeld sollten sich regelmäßig über die Verbotsliste informieren. Über alle Neuerungen informiert die NADA auf ihrer Webseite www.nada.de oder in ihren sozialen Netzen.

Text und Fotos: NADA

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