Fast 20 Jahre ist es jetzt schon her, dass ich (Daniel Klein, DFV-Delegierter Hessen) meinen ersten Automaten-Sprung in der Luftlande- Lufttransportschule in Altenstadt (heute der Ausbildungsstützpunkt Luftlande/Lufttransport) durchgeführt habe.
Damals, als Wehrdienstleistende der Fernmeldegruppe im Fallschirmpanzerabwehrbataillon 262 (mittlerweile nach der Umstrukturierung zum Luftlandeunterstützungsbataillon 262 im Fallschirmjägerregiment 26 aufgegangen), wurden wir über den Jahreswechsel 2001 / 2002 aus dem verregneten Merzig ins saukalte Altenstadt verlegt.
Nach 3 Wochen Ausbildung, mehreren Tagen Warten auf gutes Wetter (meistens in voller Ausrüstung), konnten wir kurz vor dem Weihnachtsurlaub noch unseren ersten Automaten-Sprung aus der CH-53 machen. Und damit war der erste Schritt ins Fallschirmspringer-Leben getan.
Aber wie das dann so ist, Studium, persönliche Situation, kein Geld… irgendwas ist ja immer. Und es hat dann bis 2010 gedauert, bis ich meine AFF-Ausbildung begonnen habe.
Zwar wurden meine Bundeswehr-Sprünge angerechnet und ich konnte auf ein paar Erfahrungen aus meiner militärischen Springerei zurückgreifen – den Landefall vergisst man nicht mehr so schnell und das Warten auf besseres Wetter kannte ich auch noch.
Da ich bei der Bundeswehr aber nur Automaten-Sprünge gemacht hatte und fast 10 Jahre ins Land gezogen waren, musste ich die AFF-Ausbildung von Grund auf neu machen.
Heute wird im zivilen Fallschirmsport nur noch wenig nach der Static-Line-Methode mit Flächenfallschirmen (Automatensprünge) ausgebildet. Diese unterscheidet sich aber stark von der Automaten-Ausbildung bei Militär.
Daher kann hier die militärische Ausbildung nicht in den zivilen Bereich übertragen werden und eine Ausbildung muss komplett neu begonnen werden.
Anders sieht es aber beim militärischen manuellen Fallschirmspringen (Freifall) aus. Hier bieten sich Möglichkeiten, militärische Berechtigungen auf eine zivile Lizenz anrechnen zu lassen. Ebenfalls ist es möglich, eine militärische Lizenz vollständig auf eine zivile Lizenz umzuschreiben. Somit ist bei entsprechender militärischer Fallschirmsprungerfahrung ein direkter Einstieg in den zivilen Fallschirmsport möglich.
Voraussetzung dafür ist eine Erfahrung von insgesamt 25 manuellen Sprüngen, 12 Sprünge davon in den letzten 12 Monaten.
Ansonsten sind keine weiteren Befähigungen, Prüfungen (theoretisch sowie praktisch) vorgesehen. Die Angaben werden lediglich durch entsprechendes Fachpersonal (Prüfungsräte, Ausbildungsleiter oder Examiner) auf dem Antragsformular bestätigt.
Die zivile Lizenz ist eine Pilotenlizenz für Luftsportgeräteführer und damit unbegrenzt gültig. Zum Erhalt der Lizenz müssen 12 manuelle Fallschirmsprünge innerhalb von 12 Monaten geleistet werden. Sollte diese Sprungzahl im angegebenen Zeitraum nicht erfüllt werden, fällt eine Auffrischung an. Die Lizenz bleibt weiterhin erhalten. Die Auffrischung kann in Form von Übungen im Hänger-Gurtzeug, einer theoretischen Nachschulung oder als Auffrischungssprung mit Lehrer durchgeführt werden.
Die Form der Auffrischung hängt bspw. davon ab, wie lange der letzte Sprung zurückliegt, der gesamten Anzahl von manuellen Sprüngen oder der Sprunganzahl in den letzten 12 Monaten. Dies wird individuell durch den Ausbildungsleiter festgelegt.
Um eine militärische Lizenz auf eine zivile Lizenz umschreiben zu lassen, sind die folgenden Dokumente nötig:
- Antrag auf Umstellung einer militärischen manuellen Lizenz
- Kopie der gültigen militärische Lizenz (Haupt- und Beiblatt)
- Kopie Sprungbuch/Fallschirmsprungkartei
- Unbedenklichkeitserklärung zur Umschreibung von der zuständigen Dienststelle
- 1 x Passbild
- Ärztliches Tauglichkeitsattest (Freifallverwendungsfähigkeit über ein 90/5 wird anerkannt)
Die einmalige Verwaltungsgebühr beträgt derzeit 60 Euro.
Somit ist die Möglichkeit, quasi den Beruf zum Hobby zu machen, denkbar einfach.
Weiterhin ist es möglich, auch militärische Tandem- und Lehrberechtigungen in den zivilen Bereich zu übertragen. Die Umschreibung erfolgt über den Deutschen Fallschirmsport-Verband (DFV).
Der DFV organisiert die zivilen Fallschirmspringer und Vereine auf Bundesebene. Er stellt den Fachverband für das Fallschirmspringen (auch Indoor) in Deutschland dar und vertritt die Interessen seiner Mitglieder. Das können auf der einen Seite Anliegen bei offiziellen Behörden oder Ministerien sein, sowie die Kommunikation mit anderen Luftsportverbänden oder der Flugsicherung. Auf der anderen Seite bspw. die Durchführung von Sicherheits-, Informations- und Weiterbildungsveranstaltungen, die Sicherstellung des Fallschirmsprungbetriebs in Deutschland oder die Festlegung von Ausbildungs- und Sicherheitsstandards.
Zusammengefasst gesagt, der DFV kümmert sich darum, dass wir im zivilen Bereich sicher Fallschirmspringen können und gestaltet den Fallschirmsport in Deutschland.
Darunter fällt bspw. die erfolgreiche Wiederaufnahme des Fallschirmsports unter Corona-Bedingungen.
Außerdem wirkt der DFV über die Bundeskommission Fallschirmsport (BKF) bei der Organisation von nationalen Wettkampflandschaft mit. Dabei tritt die BKF u.a. als Ausrichter für nationale Wettbewerbe – wie die Deutsche Meisterschaft in allen Disziplinen – auf, legt die Kader und Qualifikationsnormen fest, organisiert die Teilnahme von Nationalteams an internationalen Wettbewerben und kümmert sich um Nachwuchs-Sichtung und Förderung.
Aktuell arbeitet die BKF daran, die Förderungsberechtigung für die Zuwendung von staatlichen Mitteln zu erhalten. Das sportfachliche Votum des DOSB liegt dazu bereits vor. Dazu gehören bspw. der Aufbau eines bundesweiten Stützpunktsystems und einer Trainerstruktur, sowie die Aufstellung verschiedener Leistungskader.
Für den zivilen Fallschirmsport macht es daher Sinn, Mitglied im DFV zu sein. Zum einen aus Sicht der Verbandsarbeit für die Gemeinschaft der deutschen Fallschirmspringer; zum anderen aber auch von Seite der Versicherung für den einzelnen Fallschirmspringer.
Während Ausrüstung und Fallschirmspringer beim Militär über den Dienstherrn versichert sind, liegt das im zivilen Bereich in der Hand jedes einzelnen Springers. Der DFV bietet hier diverse Unfall- und Haftpflicht-Versicherungen in ausreichender Höhe an, um alle Bereiche und Tätigkeiten abzudecken.
Die Gebühr für die Mitgliedschaft im DFV beträgt aktuell zwischen 35,00 Euro und 67,83 Euro; abhängig davon, ob man bereits Mitglied im DAeC ist oder einem deutschen Fallschirmsportverein angehört.
Alle Informationen können auf der Homepage des DFV (www.dfv.aero) eingesehen werden. Für detaillierte Fragen stehen auch die Mitarbeiter der DFV-Geschäftsstelle telefonisch oder per E-Mail zur Verfügung.
Falls es dazu – oder generell zum zivilen Fallschirmspringen – weitere Fragen gibt, ist es auch jederzeit möglich, mich gerne zu kontaktieren.
Uns alle verbindet die Leidenschaft am Fallschirmspringen. Daher freuen wir uns immer über neue Menschen, die diese Leidenschaft teilen. Der DFV bietet hier alle Möglichkeiten, für Freizeitspringer, Wettkämpfer, Ausbilder oder auch Interessierte, die den Fallschirmsport in Deutschland aktiv mitgestalten wollen.
Und vielleicht läuft mir bei der nächsten Deutschen Meisterschaft im Saarland doch mal das ein oder andere bekannte Gesicht aus meiner Bundeswehrzeit über den Weg.
Text: Daniel Klein (daniel@fsz-kassel.de), DFV-Delegierter Hessen
Fotos: Bundeswehr; Bundeswehr/Alexander Spoida; Bundeswehr/Ingo Kischel; Bundeswehr/Maximilian Schulz; Bundeswehr/Sandra Herholt