App zur Erkennung von Dopingfallen verfügbar

SONY DSC Dopingsubstanzen finden sich auch in vielen Präparaten, die rezeptfrei und ganz legal erhältlich sind. Dazu gehören frei verkäufliche Medikamente ebenso wie Produkte, in denen man normalerweise keine verbotenen Substanzen vermuten würde. Athletinnen und Athleten müssen daher genau beachten, was sie zu sich nehmen.Risiko Nahrungsergänzungsmittel (NEM)
Viele Athletinnen und Athleten glauben, dass sie ihren besonderen Energie- und Nährstoffbedarf nur mit Nahrungsergänzungsmitteln (NEM) decken können. Vor der Einnahme solcher Präparate wird aber eindringlich gewarnt. Die Einnahme von Nahrungsergänzungsmitteln ohne medizinische Notwendigkeit ist nicht nur von geringem Nutzen, sondern birgt im Hinblick auf die Anti-Doping-Bestimmungen auch noch Gefahren. Es kann vorkommen, dass solche Präparate anabol androgene Steroide oder andere verbotene Dopingsubstanzen enthalten, die aus den Herstellerangaben nicht ersichtlich sind. Auf Grund dieser Gefahr rät die NADA grundsätzlich vor der Einnahme von NEM ab.

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Medikamente
Dop ingsubstanzen finden sich auch in vielen Medikamenten. Und manchmal sind die Namen von unbedenklichen und „verbotenen“ Medikamenten so ähnlich, dass sie leicht verwechselt werden können. Das Hustenmittel Mucosolvan® beipsielsweise ist erlaubt, während Spasmo Mucosolvan® die Substanz Clenbuterol enthält und damit verboten ist. Das Erkältungsmittel Wick DayMed® kann unbedenklich genommen werden; Wick MediNait® hingegen enthält Ephedrin und darf nicht eingenommmen werden. Und während gegen Aspirin® und Aspirin Plus C® nichts einzuwenden ist, enthält das Erkältungsmittel Aspirin Complex® ebenfalls die im Wettkampf verbotene Substanz Pseudoephedrin. Ist die Einnahme „verbotener“ Medikamente aus medizinischen Gründen unumgänglich, muss vor der Einnahme eine Ausnahmegenehmigung (Therapeutic Use Exemption, TUE) bei der NADA beantragt werden.

 

NADA Infostand Einsatz„Versteckte“ Dopingsubstanzen
Dopingfallen lauern mitunter da, wo man sie selten vermuten würde: in einem Stück Kuchen zum Beispiel oder in einer Tasse Tee. Wer ein Stück Mohnkuchen isst, kann durchaus riskieren, positiv getestet zu werden. Denn Mohnsamen enthalten das verbotene Morphin in unterschiedlichen Mengen, die auf der Packung nicht angegeben werden müssen. So lässt sich nach dem Verzehr eines Stücks Mohnkuchen, in dem Mohnsamen mit relativ hohem Morphingehalt verarbeitet wurden, das Morphin noch Tage später im Körper nachweisen. Ein weiteres Risiko bergen manche asiatischen Tees: Sie können Beimengungen von Ephedrin enthalten, einer verbotenen Dopingsubstanz aus der Gruppe der Stimulanzien.

Informiert sein ist Pflicht
Athletinnen und Athleten haben die Pflicht, sich jederzeit selbst um aktuelle Informationen über verbotene Substanzen und deren Vorkommen zu bemühen. Denn prinzipiell gilt: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Die NADA unterstützt dabei. Auf der Präventionsplattform www.gemeinsam-gegen-doping.de ist eine speziell mit Informationen für Athleten angelegt Seite zu finden. Die Beispielliste zulässiger Medikamente gibt eine Übersicht über die bei der NADA häufig angefragten Medikamente, die erlaubt sind. Und die Medikamenten-Datenbank NADAmed enthält derzeit rund 3.500 Medikamente zum Nachschlagen: www.nadamed.de. Die Verbotsliste und weitere Informationen sind auf der NADA-Homepage www.nada-bonn.de zu finden.

Text und Fotos: NADA

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